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Einheit für Patientenrechte

RECHTE DES PATIENTEN UND IHRER ANGEHÖRIGEN

Anspruch auf Leistungen
Jede Person, die sich an unser Krankenhaus wendet, hat das Recht, unabhängig von Sprache, Religion, Rasse oder Sekte alle Dienste in Anspruch zu nehmen und über die von unserem Krankenhaus angebotenen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten sowie den Zugang zu diesen Diensten informiert zu werden. Während sich der Patient im Diagnose- oder Behandlungsprozess in einem Zentrum befindet, mit dem unsere Einrichtung einen Vertrag abgeschlossen hat, kann er die Fortsetzung seiner Verfahren in einer anderen Einrichtung beantragen.

Auskunfts- und Einwilligungsrecht
Unsere Patienten haben das Recht, vollständige Informationen in einer für sie verständlichen Sprache und Methode zu erhalten, einschließlich der vorgeschlagenen medizinischen Interventionen und der potenziellen Risiken oder Vorteile jeder Intervention, der Alternativen der vorgeschlagenen Interventionen, des Ergebnisses einer Nichtbehandlung des Verfahrens. 

Unsere Patienten haben das Recht, über die anzuwendende Behandlung zu entscheiden, nachdem sie sich über das Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen, Todesrisiken, Genesungsprobleme und Erfolgsaussichten informiert haben, abgesehen von medizinischen und gesetzlichen Verpflichtungen. Macht unser Patient von diesem Recht Gebrauch, gilt dies als Zustimmung zu den Eingriffen als erteilt.


Unsere Patienten haben das Recht, Informationen über die richtige Beurteilung und Behandlung von Schmerzen zu erhalten.
Unsere Patienten und ihre Familien haben das Recht, Informationen darüber zu erhalten, wie sie sich für die Spende von Organen und anderem Gewebe zu entscheiden.

Unsere Patienten und ihre Familien haben das Recht, darüber informiert zu werden, wie sie an der klinischen Forschung und den im Krankenhaus durchgeführten Experimenten teilnehmen können, und unsere Patienten, die einer Teilnahme zustimmen, haben das Recht, Informationen darüber zu erhalten, wie sie geschützt werden.

Unsere Patienten können direkt oder über ihren Anwalt oder gesetzlichen Vertreter die Krankenakte mit Informationen zu ihrem Gesundheitszustand einsehen und sich eine Kopie ausstellen lassen.

Diese Aufzeichnungen können nur von Personen eingesehen werden, die direkt an der Behandlung des Patienten beteiligt sind. Außer in den Fällen, die aufgrund der von den zuständigen Behörden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften und der Art der Krankheit zu ergreifenden Maßnahmen erforderlich sind; Der Patient kann verlangen, dass er oder seine Familie oder Angehörige nicht über seinen Gesundheitszustand informiert werden.

Das Recht, Personal zu kennen, auszuwählen und zu wechseln
Unsere Patienten haben das Recht, die Identität, Pflichten und Titel von Ärzten, Krankenschwestern und anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe, die für ihre Versorgung verantwortlich sind, zu kennen, zu wählen und zu ändern.
Bei der Ausübung des Personalwahl-, Arztwechsel- und Konsiliarrechts muss der Patient, der dieses Recht in Anspruch nimmt, die gesetzliche Unterschied des Preises übernehmen.

1. Das Recht, Institutionen zu wählen und zu wechseln
Unsere Patienten haben das Recht, die Gesundheitseinrichtung und -organisation zu wählen und zu wechseln, sofern sie die Verfahren und Bedingungen einhalten, die in den für sie geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Der Patient kann die Gesundheitseinrichtung wechseln, solange sie das gesetzlich festgelegte Überweisungssystem einhält. Es ist jedoch wichtig, den Arzt des Patienten darüber zu informieren, ob die Verlegung der Einrichtung lebensbedrohlich ist und ob sich die Krankheit verschlimmert hat und dass die Verlegung der Gesundheitseinrichtung keine medizinischen Unannehmlichkeiten für lebensbedrohliche Zustände verursacht.

Mit Ausnahme von Notfällen zahlen diejenigen die zu einer Einrichtung der sozialen Sicherheit gehören, die sich nicht an die Verlegungsvorschriften hält, trägt laut gesetzlicher Regelung die Gebührendifferenz selbst.

Das Recht, die Behandlung abzulehnen und abzubrechen
Außer in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen hat der Patient das Recht, die geplante oder durchgeführte Behandlung abzulehnen oder zu stornieren, der Patient ist für die daraus entstehenden negativen Folgen selbst verantwortlich.
Die möglichen Folgen einer Behandlungsverweigerung des Patienten werden vom Arzt erläutert und eine schriftliche Verständigung eingeholt.

Privatsphäre
Unsere Patienten haben das Recht, während des gesamten Behandlungsprozesses in einer für die Privatsphäre geeigneten Umgebung behandelt zu werden. 

Der Gesundheitszustand und alle persönlichen Informationen aller Personen, die sich in unserem Krankenhaus bewerben, werden auch nach dem Tod vertraulich behandelt. Diese Informationen über den Patienten können mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten oder auf endgültige Anfrage des Gerichts offengelegt werden.

Unsere Patienten haben das Recht, jederzeit und unter allen Umständen in einer respektvollen, mitfühlenden und freundlichen Umgebung untersucht und behandelt zu werden, in dem auch Ihre persönlicher Ruf geschützt wird.

 

Das Recht, religiöse Pflichten zu erfüllen
 
Unsere Patienten haben das Recht, ihre religiösen Pflichten frei zu erfüllen, ungeachtet ihrer religiösen Unterschiede und solange sie die Behandlung nicht beeinträchtigen. Im Rahmen der Möglichkeiten, hat der Patient das Recht, entweder freiwillig oder durch seinen gesetzlichen Vertreter einen Geistlichen zu konsultieren, der Anregungen und Gebete im Einklang mit seinen religiösen Bedürfnissen benötigt.

Recht auf Sicherheit
Jeder hat das Recht zu erwarten und zu verlangen, dass er in einer Gesundheitseinrichtung sicher ist. Unser Krankenhaus ergreift die notwendigen Maßnahmen zum Schutz und zur Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum von Patienten, Besuchern,

Begleitern und ihren Angehörigen.
Abgesehen von der Sicherheit, die unser Krankenhaus bietet, haben unsere Patienten das Recht, zusätzlichen Schutz zu verlangen, wenn sie ihn brauchen und den Preisunterschied selber bezahlen. Für Kinder, Behinderte und ältere Menschen (allein, pflegebedürftig, ohne Begleitung) sind in unserem Krankenhaus entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen.

Begleit- und Besucherrechte
Unsere Patienten haben das Recht, Besucher und Begleitpersonen gemäß den von unserem Krankenhaus festgelegten Verfahren und Grundsätzen zu empfangen.

Recht, Beschwerden/Meinungen und Vorschläge zu melden
Unter Berücksichtigung der Beschwerden des Patienten; hat das Recht, den Beschwerdemechanismus einzuleiten, zu überprüfen, abzuschließen und über das Ergebnis informiert zu werden.

Gemäß dem Gesetz Nr. 6023 haben unsere Patienten das Recht, ihre Beschwerden über Patientenrechte zunächst der zuständigen Patientenrechtsabteilung, dem Verwaltungsbeamten oder der Ethikkommission unseres Krankenhauses zu melden, sofern sie das Recht haben, sich an die zuständigen Berufsverbände und Gerichte zu wenden.

Der Patient hat das Recht, sich an die höhere Verwaltungsbehörde des Ortes zu wenden, an dem sich die Gesundheitseinrichtung befindet. wenn eine Lösung durch die zuständigen Verwaltungsbehörden oder Ethikkommissionen keine Lösung gefunden werden kann, hat Der Patient das Recht, seine gesetzlichen Rechte vor Gericht zu tragen.

Gesundheitseinrichtung
Regeln und Anwendungen

Der Patient sollte den für die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten zuständigen Ärzten und Krankenpflegern vollständige und genaue Informationen über seinen aktuellen Gesundheitszustand, frühere Krankheiten, ob er während dieser Krankheiten ins Krankenhaus eingeliefert wurde, die von ihm angewendeten Behandlungen, die von ihm verwendeten Medikamente und seinen Gesundheitszustand geben.

Unerwartete Veränderungen seines Zustandes während und nach der Behandlung sollte der Patient dem verantwortlichen Arzt mitteilen.

Einhaltung der Empfehlungen
Unser Patient ist auch verpflichtet, den von seinem behandelnden Arzt empfohlenen Behandlungsplan einzuhalten und die Erfüllung des Behandlungsplans durch das zuständige Gesundheitspersonal gemäß den Anweisungen des Arztes zu akzeptieren.

Ablehnung einer geplanten Behandlung
Unser Patient ist für die Folgen verantwortlich, wenn er die von seinem Arzt geplante Behandlung ablehnt.

Einhaltung der Regeln der Gesundheitsorganisation
Es ist für unsere Patienten obligatorisch, die Regeln und Praktiken unserer Gesundheitseinrichtung einzuhalten.

Respekt zeigen
Es liegt in der Verantwortung unserer Patienten, sich in Störsituationen wie Lärm, Besuchern und Rauch, die Patienten und ihre Familien in der Gesundheitseinrichtung gefährden, gemäß den Vorsichtsmaßnahmen und Regeln des Krankenhauses zu verhalten.

Infektionskontrolle
Es liegt in der Verantwortung unserer Patienten und ihrer Familien, sensibel auf alle Maßnahmen zu reagieren, die ihnen empfohlen werden, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.

Patientenbesuch im Krankenhaus
Unsere Patienten sind verpflichtet, möglichst wenig Besuch gleichzeitig anzunehmen, keine Speisen und Getränke mitzubringen, keine fremden Patientengegenstände zu benutzen und die Besuchszeiten im Krankenhaus einzuhalten. Sollte aufgrund des klinischen Zustandes unserer Patienten ein Besuchsverbot erforderlich sein, sollte diesem gefolgt und nicht darauf bestanden werden. In einigen speziellen Behandlungsbereichen, z. B. Auf den Intensivstationen unterliegen Besuche der Erlaubnis der behandelnden Ärzte und die Besuchsregeln werden unterschiedlich angewendet.

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